Übersicht aller Artikel

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Was ist beim Einsatz von Lernprogrammen, Apps, und Onlinediensten zu beachten, wenn bei der Nutzung personenbezogene Daten verarbeitet werden?

Nutzung privater Endgeräte - Was ist bei der Beantragung, Genehmigung und Nutzung zu beachten?

Welche grundlegenden Bedingungen aus Datenschutzsicht muss eine Schulhomepage erfüllen?

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Schule einen Messengerdienst als Kommunikationsmittel einführen?

Unter welchen Voraussetzungen sind Foto- oder Videoaufnahmen von Schülerinnen und Schülern möglich?

Unter welchen Voraussetzungen dürfen digitale Klassen- und Notizbücher geführt werden und ist dies auch mit einem Webservice zulässig?

Welche Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit kann Schule ergreifen?

Welche Auswirkung hat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf die personenbezogene Datenverarbeitung der Elternvertretungen?

In welcher Weise sind externe Mitarbeitende, die die schulische Arbeit unterstützen sollen, zur Verschwiegenheit zu verpflichten?

Dürfen Klassenelternbeiräte an Zeugniskonferenzen teilnehmen und hierfür im Vorwege Kenntnis von den Zeugnisnoten aller Kinder der Klassengemeinschaft erhalten?

Wann müssen personenbezogene Daten in der Schulverwaltung und bei Lehrkräften gelöscht werden?

Stellt die Videoüberwachung in Schulen ein zulässiges Mittel dar, um Sachbeschädigungen und Diebstähle zu verhindern?

Was ist bei der E-Mail-Kommunikation zwischen Kolleginnen und Kollegen sowie mit Eltern und Schülerinnen/Schülern zu beachten?

Wer ist für die Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) verantwortlich und wie ist dieses aufgebaut?

Wer ist der Datenschutzbeauftragte meiner Schule und welche Aufgaben hat dieser?

Dürfen die Noten von Klassenarbeiten von den Lehrkräften öffentlich vor den Schülerinnen und Schülern verkündet werden?

Die Schule will für die Schulverwaltung mit Einwilligung der Betroffenen mehr Informationen über Schülerinnen, Schüler oder Eltern erheben, als in § 30 Abs. 1 SchulG in Verbindung mit der Anlage 2 der SchulDSVO vorgesehen. Ist das möglich?

Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und Lehramtsstudierende wollen zu eigenen Ausbildungszwecken Schülerdaten verwenden. Was ist dabei zu beachten?

Kann SchulCommSy auch für Schulverwaltungszwecke (digitales Lehrerzimmer, Austausch von Informationen, Protokolle) genutzt werden?

Dürfen Vertretungspläne auf der Homepage der Schule veröffentlicht werden?

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Schülerakten (insbesondere bei einem Schulwechsel) an eine andere Schule übersandt werden?

Was ist datenschutzrechtlich von klasseninternen Notenspiegeln zu halten?

Wie können Schülerdaten auf einem Stand-Alone-PC der Schulverwaltung vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden, wenn das Gerät nicht ausreichend vor Diebstahl geschützt werden kann?

Private Nachhilfeeinrichtungen wollen von den die Schülerinnen und Schüler unterrichtenden Lehrkräften Informationen zum Lernverhalten erheben. Unter welchen Bedingungen wäre dies datenschutzrechtlich zulässig?

In welcher Weise sind nicht mehr benötigte personenbezogene Unterlagen über Schülerinnen und Schüler (z.B. Klausurenhefte, Klassenlisten, Zeugnislisten usw.) datenschutzgerecht zu vernichten?

Dürfen die Schulen private Telefonnummern ihrer Lehrkräfte ohne deren Einwilligung an die Eltern weitergeben?

Gehören sonderpädagogische und andere schulärztliche Gutachten in die Schülerakte?

Bei Beginn des neuen Schuljahres soll allen Eltern eine klasseninterne Telefonliste zur Verfügung gestellt werden. Was ist dabei zu beachten?

Wenn Eltern am Unterricht ihres Kindes teilnehmen (sog. Hospitieren), dürfen sie dabei Notizen fertigen und diese anderen Eltern zugänglich machen?

Was ist vor der Einführung eines schulischen WLAN zu beachten?

Haben ehemalige Schülerinnen und Schüler ein Recht auf Einsicht in ihre Abschlussarbeiten und ab wann steht ihnen dieses Recht zu?

Darf die Schule Informationen über das Leistungsverhalten volljähriger Schülerinnen und Schüler an deren Eltern übermitteln?

Kindergeldkassen (der Arbeitsämter) und Rentenversicherungsträger fordern bei der Schule personenbezogene Daten über Schulbesuchszeiträume bzw. über die Tatsache des Schulbesuchs an. Darf die Schule diese Daten übermitteln?

Eine Kirche möchte die Eltern mit ihren Kindern zum (Einschulungs-)Gottesdienst einladen. Dürfen die Schulen deren Namen und Adressen für diesen Zweck an die Kirche weitergeben?

Darf die Schule Angaben zur Sorgeberechtigung über die Schülerin oder den Schüler erheben?

Wann liegt eine Datenpanne vor und was ist in einem solchen Fall zu unternehmen?

Unter welchen Voraussetzungen darf ich einen digitalen Lehrkräftekalender nutzen?

Darf privat beschaffte/bezahlte Software auf Lehrkräfte-Endgeräten eingesetzt werden?

Muss ich für jeden digitalen Dienst eine umfangreiche Dokumentation erstellen?

Dürfen Streaming-Dienste im unterrichtlichen Kontext eingesetzt werden?