Stellt die Videoüberwachung in Schulen ein zulässiges Mittel dar, um Sachbeschädigungen und Diebstähle zu verhindern?

Stellt die Videoüberwachung in Schulen ein zulässiges Mittel dar, um Sachbeschädigungen und Diebstähle zu verhindern?

Nach § 14 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) darf eine öffentliche Stelle u. a. zur Ausübung des Hausrechts öffentlich zugängliche Räume beobachten und auch unter bestimmten Voraussetzungen Videoaufzeichnungen vornehmen.

Immer häufiger wollen Schulen Videoüberwachung einsetzen, um Sachbeschädigungen oder Diebstähle in und an den Schulgebäuden einzudämmen. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten stellt die Videoüberwachung jedoch einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar.

Aus diesem Grunde sollten vor dem Einsatz solcher Überwachungsanlagen zunächst alle anderen Möglichkeiten geprüft werden, um schädigende Handlungen zu unterbinden. Wenn z. B. immer wieder Diebstähle und Sachbeschädigungen an Fahrrädern auf dem Schulhof festgestellt werden, sollte zunächst geprüft werden, ob die Fahrräder nicht in einem anderen Bereich, beispielsweise unter Fenstern von Unterrichtsräumen, abgestellt werden können, also im Blickfeld der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler. Finden Diebstähle innerhalb des Schulgebäudes statt, beispielsweise von Kleidungsstücken, die auf den Fluren hängen, so wäre es denkbar, dass die Schülerinnen und Schüler diese mit in die Unterrichtsräume nehmen. Bei vermehrten Vorkommnissen könnte unter pädagogischen Aspekten überlegt werden, die Polizei zu bitten, in den Klassen über die strafrechtlichen Konsequenzen solchen Verhaltens Vorträge zu halten. Auch "Kontrollgänge" im Schulgebäude während der Unterrichtszeit (von Lehrkräften mit Freistunden oder des Gebäudemanagements) dürften nicht ohne Wirkung sein.

Diese Maßnahmen sind datenschutzfreundlicher als die Videoüberwachung und zudem kostengünstiger als die Anschaffung und Wartung von Videoüberwachungsanlagen. Für den Fall einer trotzdem angedachten Videoüberwachung hat das Bildungsministerium eine Bekanntmachung hinsichtlich der Anforderungen herausgegeben (Bekanntmachung vom 25. Juni 2018, NBl. MBWK. Seite 289).

Zugehörige Dateien
→ Checkliste zur Bewertung einer Videoüberwachung [DOCX]

Tags →  @Handreichungen, Muster und Checklisten, →  @Datenerhebung, → #Informationspflicht, → #Videoüberwachung, → #Video.
Stand 14.10.2022 15:49:15 [8611] → PermaLink