Darf privat beschaffte/bezahlte Software auf Lehrkräfte-Endgeräten eingesetzt werden?

Darf privat beschaffte/bezahlte Software auf Lehrkräfte-Endgeräten eingesetzt werden?

Die von Lehrkräften privat beschaffte und bezahlte Software darf unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin eingesetzt und auf Lehrkräfte-Endgeräten installiert werden. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass es sich um pädagogisch-didaktische Software handelt. Der Einsatz von Schulverwaltungssoftware unterliegt eigenen Regelungen.


In jedem Fall ist der Einsatz der Software ist nur mit Genehmigung der Schulleitung zulässig. Diese prüft und bewertet vorab, ob ein datenschutzkonformer Einsatz möglich ist.


Unproblematisch zulässig ist dies, soweit mit der Software keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Etwa, wenn die Software zur Erstellung von Arbeitsblättern genutzt wird.


Wenn mit dieser Software personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist darauf zu achten, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Software gegeben sind. Die Gesamtverantwortung hierfür trägt gemäß § 2 Abs. 1 SchulDSVO die Schulleitung. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben liegt aber bei allen in der Schule tätigen Personen.


Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Software besteht nicht.


Zur Installation der Software wird auf das Endgeräte FAQ der IQSH-Medienberatung verwiesen, da diese vom Gerät und der jeweiligen Software abhängig ist.

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Stand 28.03.2023 12:01:02 [2701] → PermaLink