Wer ist der Datenschutzbeauftragte meiner Schule und welche Aufgaben hat dieser?

Wer ist der Datenschutzbeauftragte meiner Schule und welche Aufgaben hat dieser?

Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 wurden alle öffentlichen Stellen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bennen. Das Bildungsministerium hat in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde entschieden, hierfür eine zentrale Position im Ministerium zu schaffen. Somit existiert für allle öffentlichen Schulen ein zentraler Ansprechpartner, der auch alleinig an die Aufsichtsbehörde gemeldet wurde.

Schulen benennen daher keinen eigenen Datenschutzbeauftragten gegenüber der Aufsichtsbehörde (ULD).

Nichtsdestotrotz ist es empfehlenswert, eigene Datenschutzkompetenz an Schule aufzubauen und ggf. einen weiteren Ansprechpartner neben der nach § 2 Schuldatenschutzverordnung (SchulDSVO) für die Organisation und Einhaltung des Datenschutzes verantwortliche Schulleitung zu haben. Diese Datenschutzkoordinatoren können dann auch als Bindeglied zum zentralen Datenschutzbeauftragten für die öffentlichen Schulen fungieren.


In allen Belangen, bei denen die Nennung des Datenschutzbeauftragten erforderlich ist (bspw. Datenschutzhinweise auf der Schulhomepage, Anmeldeformulare, Einwilligungen gegenüber der Schule etc.) sind folgende Angaben aufzunehmen:

Die/Der Datenschutzbeauftragte der Schule ist

Zentraler Datenschutzbeauftragter des Bildungsministeriums für die öffentlichen Schulen
DatenschutzbeauftragterSchule@bimi.landsh.de
Telefon: +49 431 988 2452


Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind insbesondere:

  • Ansprechpartner in Datenschutzfragen für alle an Schule Beteiligten
  • Beratung auf Anfrage
  • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsveranstaltungen (bspw. Schulentwicklungstage, IQSH-Fortbildungen)
  • Bereitsstellung von allgemeinen Informationen zum Datenschutz (dieses Infoportal, Muster, Handreichungen etc.)
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde im Falle von Datenpannen
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und Vorgaben

Zugehörige Dateien
→ Informationen des Bildungsministeriums zum Inkrafttreten der DSGVO [PDF]

Tags →  @Datensicherheit und Datenpannen, →  @Dokumentationspflichten, → #Homepage, → #Informationspflicht, → #Webseite, → #Datenschutzerklärung, → #Datenschutzbeauftragter.
Stand 18.10.2023 13:02:25 [11050] → PermaLink