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Wie können Schülerdaten auf einem Stand-Alone-PC der Schulverwaltung vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden, wenn das Gerät nicht ausreichend vor Diebstahl geschützt werden kann?

Wenn aufgrund der räumlichen Situation in der Schule ein Diebstahl der Hardware nicht ausgeschlossen werden kann, sollten die auf dem PC gespeicherten Daten nur in verschlüsselter Form auf der Festplatte gespeichert werden. Hierfür gibt es kostengünstige oder sogar kostenfreie Software, die es komfortabel ermöglichen, die Daten sicher zu verschlüsseln. Die Programme erstellen ein virtuelles Laufwerk auf der Festplatte, in dem alle Daten verschlüsselt abgelegt werden. Dieses Laufwerk kann versteckt werden, so dass es auch nicht im Explorer-Fenster erscheint.

In jedem Falle sollte auf tägliche Datensicherungen (Backups) Wert gelegt werden. Das Sicherungsmedium sollte nicht in der Nähe des PC, sondern an einem sicheren Ort gelagert werden. Eine sichere Datenhaltung kann auch durch die Verwendung einer Wechselfestplatte oder eines verschlüsselten USB-Sticks erreicht werden, wenn diese nach Dienstschluss an einem geschützten Ort (beispielsweise in einem Tresor) aufbewahrt werden.

Tags →  @EDV, Internet und Endgeräte, → #Schulverwaltung, → #unbefugte Kenntnisnahme.
Stand 16.07.2021 14:35:22 [9439] → PermaLink