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Wenn Eltern am Unterricht ihres Kindes teilnehmen (sog. Hospitieren), dürfen sie dabei Notizen fertigen und diese anderen Eltern zugänglich machen?
Wenn Eltern auf der Grundlage von § 11 Abs. 4 Schulgesetz am Unterricht teilnehmen, tun sie dies als Privatpersonen. Im Gegensatz zu Elternbeiräten unterliegen sie keinen Verschwiegenheitspflichten. Erlangte Informationen, beispielsweise über den Unterrichtsstil der Lehrkraft, dürften von ihnen festgehalten und anderen Personen bekannt gemacht werden. Natürlich hat die Schule bzw. die betroffene Lehrkraft das Recht, sich gegen unwahre Behauptungen zur Wehr zu setzen.
Stand 14.10.2022 16:50:39 [6602] → PermaLink