Unter welchen Voraussetzungen sind Foto- oder Videoaufnahmen von Schülerinnen und Schülern möglich?

Unter welchen Voraussetzungen sind Foto- oder Videoaufnahmen von Schülerinnen und Schülern möglich?

An Schulen wird häufig der Wunsch geäußert, Foto- oder Videoaufnahmen von Schülerinnen und Schülern anzufertigen und diese zu verschiedensten Zwecken zu nutzen. Anlässe können hier beispielsweise Einschulungs- oder Entlassungsfeiern, Projektwochen, Wettbewerbe, Klassenfahrten sowie auch schulöffentliche Aufführungen von Orchestern oder Theatergruppen sein. Ebenso sind die verfolgten Zwecke vielseitig. Hier sind beispielsweise der Aushang von Fotos in Klassenräumen oder im Schulgebäude, die Veröffentlichung auf der Schulwebseite, die Weitergabe an Eltern, die Erstellung von Jahrbüchern, die Speicherung im Schulverwaltungsprogramm oder einem digitalen Klassenbuch sowie die Erstellung von „Erinnerungsfotos“ durch Eltern zu nennen.

Für eine Bewertung der Zulässigkeit solcher Aufnahmen ist in erster Linie folgende Frage zu beantworten:

Wer fotografiert wen, zu welchem Anlass und zu welchem Zweck?

Hinsichtlich des Fotografierens im Schulbereich sind neben dem Schulgesetz (SchulG) und der Schul-Datenschutzverordnung (SchulDSVO) auch die Regelungen in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ggf. des Kunsturhebergesetzes („Recht am eigenen Bild“) zu beachten.

Der zulässige Datenumfang für Verarbeitungen von personenbezogenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern im Rahmen des Schulverhältnisses, wozu auch Foto- und Videoaufnahmen zählen, ergibt sich aus § 30 Abs. 1 SchulG i. V. m. § 5 SchulDSVO und der Anlage 2 zur SchulDSVO. Alle dort aufgeführten Daten dürfen i. d. R. erhoben und verarbeitet werden, ohne dass es einer Einwilligung der Betroffenen Bedarf.

In dieser abschließenden Aufzählung findet sich seit der Neufassung der SchulDSVO im Juli 2022 auch das Datum „Lichtbild/Foto zu Schulverwaltungszwecken (rechtmäßig erhoben)“. Hier ist abweichend für eine rechtmäßige Erhebung und Nutzung eine zweckbezogene, informierte und freiwillig erteilte Einwilligung erforderlich.

Hierbei ist immer auch die Erforderlichkeit sowie der Zweck der Erstellung dieser Aufnahmen zu prüfen und zu erläutern.

Im sogenannten Schüleraufnahmebogen (hier herunterladbar) werden bereits die Einwilligungen für häufig in Schule auftretende Verarbeitungen abgefragt. Der Bogen kann auf die individuelle Situation vor Ort angepasst und ggf. um weitere Szenarien ergänzt werden

Die diesem Artikel zum Download beigefügten Handreichungen geben detailliertere Informationen unterschiedlichen Szenarien und den Rahmenbedingungen bei der Erstellung und Weiterverarbeitung von Foto- und Videoaufnahmen. Ebenso werden Hinweise zur Gestaltung der erforderlichen Einwilligung gegeben. Ergänzende Informationen und Muster zum Thema Einwilligung sind in diesem FAQ-Beitrag zu finden.

Zugehörige Dateien
→ Hinweise zu Foto- und Videoaufnahmen an Schulen [PDF]
→ Mustereinwilligung für Foto-, Audio-, Videoaufnahmen [DOCX]
→ Muster für einen Aushang bei Veranstaltungen [DOCX]
→ Mustereinwilligung Jahrbuch [DOCX]

Tags →  @Handreichungen, Muster und Checklisten, →  @Einwilligungen, → #Einschulung, → #Foto, → #Video, → #Presse, → #Veröffentlichung, → #Jahrbuch, → #Klassenfahrt.
Stand 18.10.2023 13:05:12 [12490] → PermaLink